Gebäudeversicherung

Spezialist für Hausverwaltungen in Deutschland.

1. Aufgabengebiet und Verpflichtungen einer Hausverwaltung

Die Verwaltung von Immobilien bringt vielfältige Verpflichtungen mit sich. Das Aufgabengebiet einer Hausverwaltung ist somit sehr umfangreich. Klassische Verantwortlichkeiten umfassen technische Aspekte wie Reparaturen und Instandhaltungsmaßnahmen sowie die Überprüfung des allgemeinen Gebäudezustands und der Außenanlagen. In diesem Zusammenhang ist eine Hausverwaltung für die Koordination mit externen Dienstleistern wie Gärtnerbetrieben und Hausmeistern zuständig.

Ein weiterer Veranwortungsbereich ist die Überwachung häuslicher Anlagen wie Briefkästen und Klingel sowie Heizungsanlagen und in Wohnungen installierter Klimasysteme. Die Durchführung notwendiger Modernisierungsarbeiten fällt ebenfalls in den Zuständigkeitsbereich einer Hausverwaltung. Darüber hinaus sind Hausverwaltungen gesetzlich dazu verpflichtet, verwaltete Objekte ausreichend vor Gefahren und Schäden zu schützen. Oftmals sind Immobilienverwaltungen nicht nur für eines, sondern mehrere Wohngebäude verantwortlich. Die gesetzlich geregelte Hausverwaltungs-Versicherungspflicht macht einen effizienten Versicherungsschutz zur Chefsache.

Welche Versicherungen für Hausverwaltungen werden benötigt? Zu den gesetzlichen Pflicht­versicherungen zählen zusätzlich zur Haus- und Grundbesitzer­haftpflicht eine Vermögensschaden­haftpflicht sowie eine Feuer­versicherung. In vielen Situation ist der Basisversicherungsschutz jedoch nicht ausreichend. Die meisten Versicherungen bieten lediglich einen unzureichenden Versicherungsschutz und haften nicht für Schäden, die nicht explizit in der Versicherungspolice aufgeführt sind.

Die Folgen einer Unterversicherung reichen von hohen Schadenersatzansprüchen bis zu weiteren rechtlichen Außereinandersetzung mit Mietern. Der Versicherungsbedarf ist allerdings äußerst vielfältig und von unterschiedlichen Faktoren abhängig. Welche Versicherung für eine Hausverwaltung ist zwingend notwendig und worauf kann gegebenenfalls verzichtet werden?

2. Optimaler Versicherungsschutz: Welche Versicherungen benötigt eine Hausverwaltung?

Schäden, für die Haus- und Immobilienverwaltungen zuständig sind, lassen sich in drei Kategorien unterteilen. Dies sind:

  • Sachschäden
  • Personenschäden
  • Vermögensschäden:

Bei Sachschäden handelt es sich um Beschädigungen, die durch Fehler oder fahrlässiges Handeln einer Hausverwaltung entstanden ist. Ein Beispiel dafür sind feuchte Stellen an Hauswänden oder im Inneren eines Gebäudes, die bei regelmäßigen Kontrollen übersehen werden. Auch eine der Hausverwaltung gemeldete defekte Wasserleitung, die noch nicht repariert wurde, kann Sachschäden verursachen.

Personenschäden können schwerwiegende Folgen haben. Wird der Gehweg beispielsweise im Winter nicht vorschriftsmäßig geräumt, wird die Hausverwaltung für Stürze und Unfälle der Mieter zur Verantwortung gezogen.

Vermögensschäden sind finanzielle Schäden, die auf Versäumnisse der Hausverwaltung zurückzuführen sind. Fehlerhafte Abrechnungen zu ungunsten der Mieter, fehlende Informationen über geplante Mieterhöhungen sowie durch schuldhaftes Versäumen der Hausverwaltung verjährte Mietforderungen zählen zu den Vermögensschäden.

Am häufigsten sind Sachschäden der Grund für hohe Schadenersatzforderungen und gerichtliche Auseinandersetzungen, die eine Hausverwaltung betreffen. Spezialisierte Versicherungsanbieter für Hausverwaltungen bieten mit maßgeschneiderten Versicherungsrahmenverträgen für Immobilienverwaltungen umfassenden Schutz an.

Eine Versicherung für die Hausverwaltung sollte so konzipiert sein, dass alle möglicherweise vorhandenen Risiken minimiert werden. Optimaler Versicherungsschutz bewahrt nicht nur die Mieter vor unangenehmen Folgen, sondern trägt dazu bei, Betriebskosten langfristig zu reduzieren.

3. Die wichtigsten Versicherungen für Hausverwaltungen

Im Schadenfall verursacht eine fehlende Versicherung oder Unterversicherung hohe Kosten. Sollte kein ausreichender Versicherungsschutz vorhanden sein, müssen Schadenersatzzahlungen von der Hausverwaltung geleistet werden. Bei einer Unterversicherung kommt der Versicherer zumindest teilweise für die Schadensforderungen auf.

Grundsätzlich benötigt eine Haus­verwaltung ausreichenden Versicherungsschutz für alle von ihr verwalteten Gebäude und den Außenbereich. Außerdem ist die Tätigkeit des Hausverwalters zu versichern. Vom Gesetzgeber ist die Verpflichtung zum Abschluss einer Vermögensschadens­haftpflicht­versicherung vorgeschrieben. Weitere wichtige Versicherungen für die Haus­verwaltungen sind die Gebäude­versicherung sowie die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht.

Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Eine geeignete Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung zählt zu den Grundelementen im Versicherungskonzept einer Hausverwaltung. Durch die Grundstückshaftpflichtversicherung werden Schadensersatzansprüche abgesichert, die im Zusammenhang mit Schäden und Unfällen im Gebäude und auf dem dazugehörenden Gelände entstehen. So übernimmt die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht nachweisbare Forderungen bei Stürzen und Verletzungen im Hausflur, auf der Kellertreppe sowie im Garten. Diese Versicherung gilt als geeignete Haft­pflicht­ver­si­che­rung für Immobilien, da sie Schäden aufgrund von Mängeln und Gefahrenquellen am Haus sowie auf dem Grundstück absichert. Diese für jede Hausverwaltung wichtige Versicherung sollte speziell auf den Bedarf des jeweiligen Gebäudes zugeschnitten sein.

Gebäudeversicherung für Hausverwaltung

Gebäudeversicherung und Wohngebäudeversicherung für die Hausverwaltung sind zwei Bezeichnungen, die gern synonym verwendet werden. Beide Versicherungen decken Schäden am Gebäude ab. Dennoch bestehen zwischen diesen Versicherungsarten einige Unterschiede. So ist eine Wohngebäudeversicherung als Versicherungsschutz für Wohngebäude konzipiert. Übernommen werden Kosten, die bei Schadensfällen durch Feuer, Hagel, Sturm oder Leitungswasser entstehen.

Im Unterschied dazu bezieht sich eine Gebäudeversicherung allgemein auf verschiedene Arten von Gebäuden. Dabei kann es sich um Wohnhäuser, aber auch um Geschäftsgebäude oder Industriehallen handeln. Normalerweise sind mit einer Gebäudeversicherung für die Hausverwaltung ähnliche Risiken abgedeckt wie bei der Wohngebäudeversicherung. Die Versicherungsbedingungen können sich jedoch bei Miethäusern, Industriegebäuden und Gewerbegebäuden voneinander unterscheiden.

Als effizienter Versicherungsschutz bietet sich eine Wohngebäudeversicherung für die Hausverwaltung an, die durch Sturm und andere Unwetter verursachte Gebäudeschäden zuverlässig abdeckt. Immer häufiger werden auch Einbruchsversuche und Vandalismus zum Risiko. Hausverwaltungen sollten sich daher auch gegen die dadurch entstehenden Schäden versichern.

4. Grundsätzlicher Versicherungsschutz und zusätzliche Versicherungen

Bei Versicherungen für Hausverwaltungen wird zwischen einem grundsätzlichen, unverzichtbaren Versicherungsschutz und zusätzlichen Versicherungsoptionen unterschieden. Während eine Basis-Versicherung die wichtigsten Schadensfälle abdeckt, bieten zusätzliche Versicherungen noch mehr Sicherheit.

Welche zusätzliche Versicherung für eine Hausverwaltung sinnvoll ist, hängt von individuellen Faktoren ab. Eine Beratung durch den Versicherungsexperten ist hier sehr zu empfehlen. Effektiver Versicherungsschutz maximiert die Sicherheit und spart Kosten.

Elementarschadenversicherung

Die Elementarschadenversicherung ist eine erweiterte Naturgefahrenversicherung. Bei Schäden durch Überschwemmungen sowie bei Beschädigungen durch andere Naturereignisse zahlt nur eine Elementarschadenversicherung. Statistiken zufolge sind bislang nur wenige Gebäude in Deutschland ausreichend vor Schäden und finanziellen Folgen durch Naturgefahren geschützt. Abhängig vom Vertrag sind im Versicherungsschutz einer Elementarschadenversicherung folgende Risikofaktoren inbegriffen:

  • Schäden durch Starkregen, Hochwasser, Überschwemmung und Rückstau
  • Beschädigungen bei Schneedruck, Lawinen und Erdrutsch
  • Gebäudeschäden durch Erdbeben, Vulkanausbruch und Erdsenkung

Haustechnik-Versicherung

Zur Haustechnik zählen technische Installationen, Leitungen und Anlagen in Wohnungen und Gebäuden. Schäden, die durch Feuer oder andere Elementarereignisse entstehen, sind meist durch eine Gebäudeversicherung abgedeckt. Dieser Versicherungsschutz gilt jedoch nicht automatisch für alle Arten von Beschädigungen. Oft sind Schäden an Haus- oder gebäudetechnischen Anlagen außerhalb des Deckungsbereichs einer Gebäudeversicherung.

Schadensfälle an modernen Heizungsanlagen oder Wärmepumpen, die aufgrund eines Material- oder Konstruktionsfehlers oder durch eine Fehlbedienung beschädigt werden, sind häufig von einer Schadensregulierung ausgeschlossen. Im ungünstigen Fall muss die Hausverwaltung zumindest teilweise für diese Beschädigungen aufkommen. Als Zusatzversicherung ist die Haustechnik-Versicherung geeignet, diese Versicherungslücke zu schließen und den Versicherungsschutz zu erweitern.

In einer Haustechnik-Versicherung sind mögliche Schäden, die durch innere Ursachen, äußere Einwirkungen und Überspannung verursacht werden, versichert. Nicht versicherbar sind hingegen Beschädigungen und Verschleißerscheinungen, die auf normalem Gebrauch beruhen oder auf Alterung und fehlenden Unterhalt technischer Einrichtungen zurückzuführen sind.

Glasversicherung

Gläserne Haustüren und Fensterscheiben, Glasfassaden und Wintergärten sind einem hohen Schadensrisiko ausgesetzt. Aus Glas gefertigte Scheiben, Türen und Fenster bekommen rasch einen Sprung oder gehen zu Bruch. Eine Glasversicherung ist daher als Zusatzversicherung für Hausverwaltungen zu empfehlen. Von dieser Versicherung werden notwendige Reparatur- oder Austauschkosten übernommen. Insbesondere in Wohngebäuden mit zahlreichen Glaselementen oder exklusiver Glasausstattung ist ein zusätzlicher Versicherungsschutz durch eine Glasversicherung sinnvoll.

Es ist ratsam, die Versicherungsbedingungen zu beachten. Eventuelle Selbstbeteiligungen oder Ausschlüsse können die Kosten erhöhen. Zum Schutz vor Bruchschäden bei Verglasungen am und im Gebäude wird eine Glasversicherung mit entsprechender Leistung benötigt. Für das Versichern von Gewächshäusern ist in der Regel mit einem Zusatzbeitrag zu rechnen.

Versicherung gegen Wasser- und Nässeschäden

Durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser verursachte Schäden am Gebäude sind meist durch die obligatorische Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Dazu zählen Beschädigungen aufgrund defekter Waschmaschinenschläuche und Rohre ebenso wie Wasserschäden, die auf undichte Heizungs- und Klimageräte oder Sprinkleranlagen zurückzuführen sind. Vor allem in älteren Bauwerken verursachen Schäden durch Nässe häufig Schadensfälle.

Nässeschäden durch undichte Fugen zählen nicht immer zum Leistungsumfang einer Wohngebäudeversicherung für die Hausverwaltung. Da Schäden durch Nässe jedoch zu den häufigsten Schadensfällen in Wohnimmobilien gehören, ist es ratsam, beim Abschluss einer Versicherung für Gebäudeschäden auf den Leistungsumfang zu achten, oder eine zusätzliche Versicherung gegen Wasser- und Nässeschäden in Betracht zu ziehen.

5. Versicherungsrahmenverträge für Hausverwaltungen: Sonderkonzepte mit Rundum-Versicherungsschutz

Rahmenverträge sind Sonderkonzepte für Hausverwaltungen, in denen mehrere Versicherungen zusammengefasst sind. Es handelt sich somit um Versicherungskombinationen, die einen Rundum-Versicherungsschutz gewährleisten und zudem Sparpotenzial bieten.

Meist verfügt eine Hausverwaltung über mehr als eine Versicherung. Zusätzlich zur gesetzlich vorgeschriebenen Schadensabsicherung versichern Immobilienunternehmen die von ihnen verwalteten Gebäude ihrem Bedarf entsprechend. Mittlerweile haben Versicherer die besonderen Bedürfnisse von Hausverwaltungen erkannt und bieten spezielle Versicherungs-Kombipakete an.

Sonderkonzepte für Hausverwaltungen bestehen häufig aus dem obligatorischen Basisschutz, nämlich der Wohngebäudeversicherung für die Hausverwaltung in Kombination mit weiteren, zusätzlichen Versicherungen. Neben dem effizienteren Versicherungsschutz bringt ein Versicherungs-Kombipaket weitere Vorteile in Form günstiger Tarife und Rabatte sowie bei der Schadensregulierung. Die Bedingungen aller Versicherungen werden einheitlich im Rahmenvertrag geregelt.

Ein Sonderkonzept für die Hausverwaltung sollte dem tatsächlichen Versicherungsbedarf entsprechen. Der Rahmenvertrag sowie dessen Bestandteile müssen daher explizit auf den Bedarf der jeweiligen Immobilienverwaltung abgestimmt sein. Nur eine maßgeschneiderte Versicherungslösung gewährleistet einen zuverlässigen Versicherungsschutz und trägt dazu bei, die verwaltete Immobilie langfristig zu schützen.

Sonderkonzepte für Hausverwaltungen: Mindestanforderungen und Versicherungselemente

Die Mindestanforderung an ein Sonderkonzept für die Hausverwaltung besteht darin, dass alle notwendigen Versicherungen im Rahmenvertrag enthalten sind. Des Weiteren sollte die vereinbarte Schadenssumme hoch genug sein, um auch in komplizierten Fällen entstandene Schäden auszugleichen. Verändert sich der Versicherungsbedarf im Laufe der Zeit, beispielsweise nach einer Gebäuderenovierung oder Vergrößerung, sind die Versicherungen entsprechend anzupassen.

Spezialkonzepte für Hausverwaltungen

Wenn es um den Versicherungsschutz von Immobilien geht, werden für Hausverwaltungen oft spezielle Konzepte entwickelt. Ein Spezialkonzept orientiert sich an der zu versichernden Immobilie. So enthalten Spezialkonzepte für Hausverwaltungen exakt auf den Bedarf abgestimmte Versicherungen und Tarife.

6. Welche Anforderungen müssen Versicherungsrahmenverträge für Hausverwaltungen erfüllen?

Versicherungsrahmenverträge für Hausverwaltungen müssen die Anforderungen der jeweiligen Immobilienverwaltung erfüllen. In diesem Zusammenhang sind mehrere Details zu berücksichtigen.

Prüfung der Versicherungsbedingungen

Die sorgfältige Prüfung der Versicherungsbedingungen ist wichtig, da Versicherungen für Hausverwaltungen spezifische Bedingungen enthalten. So sind Art und Umfang der Leistungen vertraglich geregelt. Vertragsbestandteile wie Selbstbeteiligungen, Wartezeiten und Leistungsausschlüsse erfordern besondere Aufmerksamkeit, da sie die Schadensregulierung beeinflussen.

Deckungssummen und Leistungsumfang

Anhand des ausgewählten Versicherungstarifs wird der gewünschte Leistungsumfang bestimmt. Bei Versicherungen für Hausverwaltungen sollte die Deckungssumme nicht zu niedrig sein. Vor allem, wenn mehrere Wohnimmobilien zu versichern sind, ist ein ausreichend hoher Deckungsbetrag zu empfehlen. Im Haftpflichtfall, bei Personenschaden oder einem Totalschaden am Gebäude können die Schadensummen die Millionenmarke überschreiten.

Eine zu geringe Versicherungssumme führt dazu, dass die Kostenübernahme nicht ausreicht, sodass Schäden teilweise von der Hausverwaltung beglichen werden müssen. Ein Beratungsgespräch mit dem Versicherungsgeber schafft Klarheit. Anhand einer Risikoanalyse ist eine genauere Einschätzung über die notwendige Versicherungssumme möglich. Besonders für Beschädigungen anfällige Risiken wie etwa große Glasfronten sollten durch eine entsprechende Zusatzversicherung (Glasversicherung) abgedeckt werden. Im Rahmen eines Sonderkonzepts für die Hausverwaltung werden zusätzliche Versicherungen als Teil eines Kombipakets oft günstiger angeboten.

Versicherungs-Kombinationen und Rabatte

Viele Versicherer halten Spezialkonzepte für Hausverwaltungen bereit. Diese Versicherungs-Kombinationen beinhalten mehrere Policen des gleichen Anbieters. Sonderkonzepte, die sich am benötigten Versicherungsschutz einer Immobilienverwaltung orientieren, sind als Kombipaket meist günstiger. Die dabei gewährten Rabatte können sich für die Hausverwaltung auszahlen.

Regelmäßige Überprüfung und Anpassung des Versicherungsschutzes

Eine regelmäßige Überprüfung von Versicherungstarifen und Leistungen ist grundsätzlich zu empfehlen. Vor allem bei einer Gebäudeversicherung für die Hausverwaltung ist es sinnvoll, den Versicherungsschutz in bestimmten Abständen zu überprüfen.

Durch Renovierung, Umbau- oder Erweiterungsmaßnahmen am Gebäude können sich neue Risiken ergeben. Möglicherweise ist der Abschluss einer weiteren, zusätzlichen Versicherung angezeigt, etwa wenn mit Hochwasser zu rechnen ist. Eine neue Situation erfordert in jedem Fall eine zusätzliche Prüfung und/oder Anpassung des bestehenden Versicherungsschutzes.

7. Schadensmanagement

Im Schadensfall ist sofortiges Handeln wichtig. Meldet ein Mieter einen Schaden oder entdeckt die Hausverwaltung diesen selbst, gilt es, umgehend zu agieren. An einer raschen, unkomplizierten Schadensregulierung sind alle beteiligten Parteien interessiert. Die Schadensmeldung an die entsprechende Versicherung ist jedoch nicht die einzige Maßnahme.

Was ist effektives Schadensmanagement für Hausverwaltungen?

Speziell für Hausverwaltungen ist eine rasche Schadensabwicklung von großer Bedeutung. Die der Versicherung gemeldeten Schäden müssen schnellstmöglich beseitigt werden. Eine zügige, kompetente Bearbeitung ist Voraussetzung für die Schadensbeseitigung. Bei der Organisation erweist sich eine Hausverwaltungssoftware für Hausverwalter, in der Versicherungsverträge hinterlegt, verwaltet und bearbeitet werden können, als effektiv.

Das Schadensmanagement einer Hausverwaltung umfasst auch die Einhaltung der mit dem Versicherungsunternehmen vereinbarten Regelungen. Diese sind den Allgemeinen Versicherungsbedingungen zu entnehmen. Im Versicherungsvertrag ist festgelegt, wie und wann Schäden zu melden sind. Bei Nichterfüllen einer Vertragsklausel oder beim Versäumen zeitlicher Fristen können im ungünstigen Fall Leistungen gekürzt oder vollständig versagt werden. Im Schadensmanagement einer Hausverwaltung geht es somit auch um die Einhaltung von Terminen und anderen Rahmenbedingungen.

Das Schadensmanagement für Hausverwaltungen bezieht sich zudem auf Maßnahmen und Prozesse, die dazu dienen, Beschädigungen zu minimieren oder gänzlich zu verhindern. Ein gut durchdachtes Konzept bildet die Grundlage für effektives Management im Zusammenhang mit der Vorbeugung und der Minimierung potenzieller Risiken.

8. Fazit:

Die Verwaltung von Immobilien bringt viele Verpflichtungen mit sich. Nur ein ausreichender Versicherungsschutz bieten umfassende Sicherheit bei Risiken am und im Gebäude. Speziell entwickelte Sonderkonzepte für Hausverwaltungen sind auf den individuellen Bedarf abgestimmt und beinhalten alle notwendigen Versicherungen.

setzlich dazu verpflichtet, verwaltete Objekte ausreichend vor Gefahren und Schäden zu schützen. Oftmals sind Immobilienverwaltungen nicht nur für eines, sondern mehrere Wohngebäude verantwortlich. Die gesetzlich geregelte Hausverwaltungs-Versicherungspflicht macht einen effizienten Versicherungsschutz zur Chefsache.

Welche Versicherungen für Hausverwaltungen werden benötigt? Zu den gesetzlichen Pflicht­versicherungen zählen zusätzlich zur Haus- und Grundbesitzer­haftpflicht eine Vermögensschaden­haftpflicht sowie eine Feuer­versicherung. In vielen Situation ist der Basisversicherungsschutz jedoch nicht ausreichend. Die meisten Versicherungen bieten lediglich einen unzureichenden Versicherungsschutz und haften nicht für Schäden, die nicht explizit in der Versicherungspolice aufgeführt sind.

Die Folgen einer Unterversicherung reichen von hohen Schadenersatzansprüchen bis zu weiteren rechtlichen Außereinandersetzung mit Mietern. Der Versicherungsbedarf ist allerdings äußerst vielfältig und von unterschiedlichen Faktoren abhängig. Welche Versicherung für eine Hausverwaltung ist zwingend notwendig und worauf kann gegebenenfalls verzichtet werden?

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