Welche Versicherungen braucht ein Börsenhändler?
So sichern Sie sich richtig ab.
Wir zeigen Ihnen die wichtigsten Versicherungen und Aspekte auf, welche Sie als selbstständiger Börsenhändler benötigen. Dabei gehen wir auf zwei Aspekte ein – Selbstständiger Börsenhändler und angestellter Börsenhändler.
Die wichtigsten Absicherungen für einen Börsenhändler
– egal ob privat oder selbstständig – sind folgende Versicherungen:
Hier ein paar Kostenbeispiele und Leistungsübersichten:
In unserem Beispiel geht es um einen 35 jährigen Börsenhändler.
»Betriebshaftpflicht inklusive Privathaftpflicht
Eine Betriebshaftpflicht inklusive Privathaftpflicht schützt Sie vor Schadenersatzforderungen Dritter. Eine solche Versicherung kostet 140 € im Jahr.
Wir empfehlen eine Betriebshaftpflicht abzuschlieben, denn diese schützt Sie auch bei Internetrisiken, beispielsweise bei Schäden durch Viren. Unter anderem sind hier auch Ihre Geschäftsräume mitversichert, falls sie beschädigt werden, wie bei einem Brand. Hier hat die Betriebshaftpflicht eine passive Rechtsschutz-Funktion.
In der Betriebshaftpflicht sind folgende Punkte abgesichert:
- Strafrechtschutz
- Auslandsschäden bei Versicherungsfällen in USA, US-Territorien und Kanada
- Mietsachschäden an Gebäuden/Räumen durch Feuer, Explosion, Leitungs- und Abwasser
- Schlüsselrisiko
- Verletztung von Datenschutzgesetzen
- Internethaftpflicht
- Datenlöschkosten durch Installationen
- Ersatzansprüche wegen Diskriminierung (AGG)
Besondere Bedingungen zur Erweiterten Privathaftpflicht:
- Elektronischer Datenaustausch/Internetnutzung
- Mietsachschäden an Einrichtungen in Hotelzimmern
- Gefälligkeitsschäden
- Ansprüche aus Banachteiligungen für Privatpersonen
- Gewässerschadenrestrisiko
- Öffentlich-rechtliche Pflichten oder Ansprüche zur Sanierung von Umweltschäden
- Abhandenkommen fremder Schlüssel
»Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Berufsunfähigkeit für einen 35 jährigen Börsenhändler (Nichtraucher, mit Realschulabschluss) mit dem Endalter 65 Jahre und einer monatlichen Rente von 2000 €, ist monatlich schon für 84 € abzuschließen.
Hier eine kleine Leistungsübersicht:
Wird bei einem verspätet gemeldeten Versicherungsfall rückwirkend geleistet? | Ja, der Anspruch entsteht mit Ablauf des Monats, in dem der Leistungsfall eingetreten ist. |
Wird bei einer bereits sechs Monate andauernden ununterbrochenen Berufsunfähigkeit bzw. Pflegebedürftigkeit rückwirkend von Beginn an geleistet? | Ja, eine sechs Monate andauernde Berufsunfähigkeit gilt "von Beginn an" als Berufsunfähigkeit. |
Besteht der Versicherungsschutz weiter, wenn die versicherte Person während der Versicherungsdauer ins Ausland verzieht? | Ja, der Versicherungsschutz besteht weltweit. |
Leistet der Versicherer, wenn die Berufsunfähigkeit infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls eingetreten ist? | Ja. |
Wird bei Eintritt der Berufsunfähigkeit ausschließlich der zuletzt ausgeübte Beruf geprüft? | Ja, nur der letzte ausgeübte Beruf wird so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen ausgestaltet wurde geprüft. |
Beschränkt der Versicherer die Mitwirkungspflicht des Versicherungsnehmers auf zumutbare ärztliche Anweisungen? | Ja, die Befolgung von ärztlichen Anordnungen ist grundsätzlich nicht Voraussetzung für die Anerkennung der Leistungen. |
Bietet der Versicherer Nachversicherungsgarantien bei Heirat und Geburt/Adoption an? | Ja, innerhalb fristgelegter Grenzen und Bedingungen. |
Ist in den Bedingungen der Begriff der "bisherigen Lebensstellung" definiert? | Ja, eine der bisherigen Lebensstellung entsprechende Tätigkeit darf keine deutlich geringeren Kenntnisse und Fähigkeiten erfordern und auch hinsichtlich der Vergütung und Wertschätzung nicht spürbar unter das Niveau des bislang ausgeübten Berufs absinken. |
Wird in den Bedingungen auf die Prüfung der Umorganisation bei Selbstständigen hingewiesen? | Ja, Berufsunfähigkeit liegt nicht vor, wenn die versicherte Person als Selbstständiger ihren Arbeitsplatz sowie ihre Tätigkeit in zumutbarer Weise umorganisieren kann. |
»Rechtsschutzversicherung
Zu der Rechtsschutzversicherung zählen vor allem die Steuerrechtsschutz-, die Sozialrechtsschutz- und die Privatrechtsschutz. Gerade für Sie als Börsenhändler ist der Steuerrechtsschutz sehr interessant.
Der Beitrag einer Rechtsschutzversicherung, die sowohl Privat-Rechtsschutz, als auch Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz beinhaltet, richtet sich nach der Höhe der vertraglich festgelegten Selbstbeteiligung. Zum Vergleich:
- ohne Selbstbeteiligung: 560 €
- mit 150 € Selbstbeteiligung: 390 €
- mit 250 € Selbstbeteiligung: 300 €
Hier einige Schadenbeispiele mit den dazu gehörigen Wartezeiten:
1. Ihnen wird ein Schaden zugefügt
» keine Wartezeit! |
2. Sie müssen sich verteidigen
» keine Wartezeit! |
3. Sie wollen nicht mehr Auto fahren
» keine Wartezeit! |
4. Sie wollen Ihre Interessen im Arbeitsverhältnis durchsetzen
» 3 Monate Wartezeit |
5. Es geht um Ihr Eigentum
» keine Wartezeit im Fahrzeugbereich, sonst 3 Monate |
6. Probleme mit dem Datenschutz
» 3 Monate Wartezeit |
»Krankenversicherung
Der Preis einer privaten Krankenversicherung orientiert sich an den Zusatzleistungen, wie z. B. das Krankenhaustagegeld, eine Kurkostenversicherung oder eine stationäre Zusatzversicherung (Zwei-Bett-Zimmer mit Privatarzt). Einige Versicherer unterscheiden hier zwischen einem Comfort- und einem Business-Tarif.
Eine private Krankenversicherungen inkl. Zusatzversicherungen im Comfort-Tarif kostet monatlich ca. 430 €, während eine vergleichbaren Versicherung im Business-Tarif gut 700 € kostet.
PKV und GKV im Vergleich
In der gesetzlichen Krankenversicherung richtet sich die Höhe des zu zahlenden Beitrags nach dem jeweiligen Einkommen der Arbeitnehmer und wird prozentual von diesem berechnet. Bei der umlagefinantierten GKV werden die Beiträge von jüngeren Versicherungsnehmern für die höheren Krankheitskosten der Älteren ausgegeben.
Bei der privaten Krankenversicherung hingegen sorgt jede Generation selbst vor, hier werden die Kosten aus dem Kapitaldeckungsverfahren berechnet. Die zu erwartenden Kosten für die gesamte Vertragsdauer wird im Beitrag berücksichtigt. So gehen die steigenden Gesundheitskosten der älteren Generation nicht zu Lasten der Jungen.
Ein Versicherungswechsel kann sich lohnen. Für Arbeitnehmer ist der Beitritt in die PKV allerdings an bestimmte Voraussetzungen geknüft, kann sich aber aufgrund von Leistungskürzungen und Zusatzbeiträgen dennoch lohnen. Wer ein Jahresbruttogehalt von min. 56.250 € (2016) vorweisen kann, für den kann sich der Wechsel rechnen. Die PKV hat viele Vorteile. Gehen Sie mit der privaten Krankenversicherung in Rente, ist Ihnen die größtmögliche Beitragsstabilität gesichert.
Zum Vergleich:
Leistung | GKV | PKV |
Erstattet der Versicherer sämtliche Hilfsmittel ohne abschließende Aufzählung? | ja, nach Verordnung durch einen Kassenarzt besteht Anspruch auf Hilfsmittel, die nicht als Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens gelten. | ja, in einfacher Ausführung sind technische Mittel oder Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheiten oder Unfallfolgen mildern oder ausgleichen erstattungsfähig |
Wie werden Brillen und Kontaktlinsen erstattet? | Brillengestelle und Gläser werden nicht mehr bezuschusst, Ausnahmen gelten bei Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lj., sowie schwerer sehbeeinträchtigten Personen | Sehhilfen sind einmal in zwei Jahren bis 300 € RB erstattungsfähig |
Hat man einen Anspruch auf eine Behandlung durch den Chefarzt? | nein | Ja |
Sind Leistungen für häusliche Krankenpflege vorgesehen? | ja, für die Dauer von bis zu vier Wochen je Krankheitsfall zu 100 % erstattungsfähig | ja, nach vorheriger schriftlicher Zusage zu 100 % erstattungsfähig |
Ist bei stationärer Behandlung im Krankenhaus eine bessere Unterbringung erstattungsfähig? | nein | ja, die Unterbringung im Zweibettzimmer ist erstattungsfähig
|
Besteht im außereuropäischen Ausland vorübergehend auch ohne besondere Vereinbarung über 1 Monat hinaus Versicherungsschutz? | nein | ja, es besteht für 6 Monate weltweit Versicherungsschutz. |
Sind Leistungen für Implantate erstattungsfähig? | nein | ja, die Aufwendungen (für max. 6 Stück je Kiefer) sind zu 80 % erstattungsfähig |
Sind Leistungen für professionelle Zahnreinigung erstattungsfähig? | nein | ja, zu 100 % erstattungsfähig |
»Rentenversicherung
Der Vorteil der Basisrente liegt in der steuerlichen Absetzbarkeit der Beiträge. 84 % der im Jahr 2017 eingezahlten Beiträge können steuerlich abgesetzt werden, jährlich kommen hier 2 % hinzu, bis im Jahr 2025 100 % des Beitrags steuerlich geltend gemacht werden können. Die Höhe des Steuervorteils richtet sich nach dem Grenzsteuersatz des Kunden. Hier muss geprüft werden, inwieweit anderen Einkünfte gegen den maximalen Beitrag von aktuell 23.362 € (für Ledige) bzw. 46.724 € gegen gerechnet werden müssen. Die Basisrente ist wie die gesetzliche Rente zu betrachten, die nur die Rentenleistung, aber keine Kapitalisierung beinhaltet. Die echte Hinterbliebenenregelung, also Ehepartner & kindergeldpflichtige Kinder gilt hier. Diese Zusätze können optional mitversichert werden.
Die Vorteile einer Rentenversicherung:
- Sicherheit und Rendite
- Flexible Auszahlungsphase
- Perfekt zum Steuersparen
- garantierter Rentenfaktor auf das Gesamtguthaben
- nahezu unbegrente Kombination aus einer Vielzahl von Investmentfonds
- Rentengarantiezeit bis zum Endalter von 90 Jahre ist möglich
- automatischer Einschluss einer Pflegeoption
- große Auswahl von Verrentungsmodellen
- Lebenslange altersrente
- Erhöhte Rente bei Pflegebedürftigkeit
- Altersrente mit Restkapital bei Tod an Hinterbliebene
- Altersrente mit Hinterbliebenenschutz
- viel Zeit, sich zu entscheiden
- passt sich Ihrem Leben an
Schicht | Bestandteil | Beiträge | Renten |
1 | Gesetzliche Rente (GRV), berufsständische Versorgungswerke, landwirtschaftliche Alterskassen, Basisrente ("Rürup")
|
steuerlich absetzbar; 23.362 € p.a. als Höchstbetrag (2017: 84 % = 19.624 € absetzbar 2 % p. a. steigend - bis 100 % in 2025) | nachgelagerte Besteuerung; abhängig vom Rentenbeginnjahr (2017: 74 % bis 2020 um 2 % p. a. steigend - ab 2021 um 1 % p. a. steigend, ab 2040: 100 %) |
2 | betriebliche Altersvorsorge (bAV) | steuerlich absetzbar, 4% der GRV-BBG West (2017: 3.048 € p. a. für DV und PK) 1.800 € p. a. zusätzlich (Voraussetzung: Keine alte DV nach § 40b EStG - Pauschalversteuerung) | nachgelegte Besteuerung (100 %) |
3 | Riester Rente | steuerlich absetzbar, Zulagen-/Steuerförderung Grundzulage: 154 € bis Alter 25 J. zzgl. 200 € einmalig Kinderzulage: 185 €, 300 € für ab 2008 geborene Kinder max. Beitrag inkl. Zulagen 2.100 € p. a. | nachgelegte Besteuerung (100 %) |
4 | Private Vorsorge | nicht steuerlich absetzbar | Ertragsanteilbesteuerung, Erträge bei Kapitalauszahlung voll besteuert, außer: Erträge bei Kapitalzahlung hälftig besteuert, wenn Endalter mind. 62 Jahre und mind. 12 Jahre Laufzeit |