HOTLINE: +49 5502 91120-0

Ihr Handy ist in die Toilette gefallen

Ihr Handy ist in die Toilette gefallen und geht nun nicht mehr an. Was tun? In einem solchen Fall helfen meist auch die besten Tipps und Tricks nicht weiter, um das Handy zu retten. Das Gerät hat einen Wasserschaden erlitten und will einfach nicht mehr. Es ist kaputt! Doch was nun?

Übernimmt eine meiner Versicherungen den Schaden?

Dies kann man so pauschal nicht beantworten. Das Handy ist in die Toilette gefallen und hat einen Wasserschaden erlitten. Über die Hausratversicherung ist der entstandene Schaden nicht versichert. Hier ist lediglich eine Versicherungsleistung zu erwarten, wenn das Handy durch z.B. die versicherten Gefahren Brand, Blitzschlag, Einbruchdiebstahl oder Leitungswasser beschädigt wurde.
Nehmen Sie aber Ihr Handy mit auf die Toilette und es fällt hinein, so haben Sie ggü. dem Versicherer  keinen Anspruch auf Schadensersatz.
Nun liegt nahe, dass die private Haftpflichtversicherung in diesem Fall einspringt. Diese jedoch würde lediglich dann Schadenersatz leisten, wenn Sie das Handy einer anderen Person beschädigen. Hier ist entsprechend zu berücksichtigen, dass lediglich der Zeitwert der beschädigten Sache versichert ist. Somit hat der Kunde u.U. aufgrund des Alters des beschädigten Gegenstandes keinen Anspruch auf ein neues Gerät oder die Erstattung der vollen Reparaturkosten.

Wie kann ich mich dennoch gegen solche Schäden absichern?

Schon beim Kauf eines neuen Smartphones bieten viele Händler inzwischen Handyversicherungen an. Diese sind oftmals schon für unter 10 € im Monat erhältlich. Besonders für teure Neugeräte empfiehlt sich eine solche Handyversicherung.
Doch auch hier sollte man aufmerksam den Vertrag und die beinhalteten Leistungen lesen. Manche Versicherer leisten z.B. nicht bei Diebstahl oder einem Defekt des Handys, sondern bieten lediglich ein gleichwertiges Gerät an. Teilweise werden für Schäden, die durch unbeaufsichtigtes Liegenlassen des Handys, Virenbefall, Bedienungsfehler oder Liegenlassen des Telefons im Regen entstehen, keine Entschädigung gewährt. Diese Entschädigung würde ggf. lediglich nur dann erfolgen, wenn das Handy tatsächlich ins Wasser gefallen ist.
Sollte der Versicherer die Reparaturkosten übernehmen brauchen Sie in jedem Fall die Rechnung eines Fachmannes. Oft arbeiten die Anbieter solcher Handyversicherungen aber auch mit externen Firmen zusammen, so dass das Handy entsprechend eingeschickt werden muss.

Suchen Sie nach einer für Sie geeigneten Handyversicherung?
Wir helfen Ihnen gern und suchen für Sie den günstigsten Tarif.
Kontaktieren Sie uns telefonisch oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Zum Kontaktformular