Hoverboards sind versicherungspflichtig: Was ist zu beachten?
Hoverboards sind aktuell sehr angesagt. Wussten Sie aber, dass Hoverboards versicherungspflichtig sind. Sie sich mit dem Board nicht auf öffentlichen Wegen bewegen dürfen? Hier sind Sie nicht abgesichert.
Warum sind Hoverboards versicherungspflichtig?
Ein Hoverboard kann über 6 km/h erreichen – damit gilt es als KFZ und somit sind Hoverboards führerschein- und versicherungspflichtig!
Das Problem an der ganzen Sache: Es gibt in dem Sinne keine Hoverboard Versicherung. Es gibt keine bestehende Fahrerlaubnisklasse für Hoverboards, somit verstößt das Fahren auf einem solchen Gerät gegen § 21 des Straßenverkehrsgesetzes und der Straftatbestand des Fahrens ohne Führerschein ist erfüllt. Sind Sie also mit einem Hoverboard auf öffentlichen Wegen wie Rad- oder Gehwegen unterwegs, ist dies ein strafbares Vergehen. Wird man erwischt, kann dies nicht nur ein Bußgeld nach sich führen, sondern auch zur Konfiszierung des Boards.
Wenn Sie nun dachten, der fehlende Führerschein sei das einzige Problem, haben Sie sich leider geirrt. Das Fahren auf öffentlichen Wegen verstößt zusätzlich zum StVG auch gegen § 6 des Pflichtversicherungsgesetzes. Da das Hoverboard als KFZ gilt, ist dieses versicherungspflichtig. Kommt es auf öffentlichen Wegen zu einem Schadensfall, so ist der Fahrer selbst für alle anfallenden Kosten haftbar zu machen. Eine Hoverboard Versicherung, in Form einer KFZ-Versicherung gibt es allerdings nicht. Versicherungsschutz ist also lediglich dann gewährleistet, wenn das Hoverboard ausschließlich auf dem eigenen Privatgelände genutzt wird. Kommt es hier zu einem Schaden, so ist dieser über die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt.