Gartenhausversicherung
Sichern Sie Ihr Gartenhaus richtig ab!
Gartenhäuser sind allgemein sehr beliebt. Berlin hat mit ca. 60.000 Gartenhäuschen die meisten in ganz Deutschland. Wie aber ist solch ein Gartenhäuschen zu versichern? Macht es einen Unterschied, ob ich ein Gartenhäuschen auf dem eigenen Grundstück oder auf einer gepachteten Fläche in einem Kleingarten besitze? Wir beantworten Ihnen diese Fragen und verraten, worauf Sie beim Abschluss einer Versicherungspolice unbedingt achten sollten.
Wie kann man sein Gartenhaus absichern?
Es gilt zunächst zu unterscheiden, ob sich das Gartenhaus auf Ihrem Grundstück oder in einem Kleingarten befindet. Auf dem eigenem Gelände wird das Gartenhäuschen oftmals als Nebengebäude des Hauptgebäudes angesehen und fällt damit unter Umständen unter den Versicherungsschutz der Wohngebäudeversicherung. Hierbei kommt es im Wesentlichen auf die Bausubstanz des Häuschens an. Ist Ihr Gartenhaus in Ihrer aktuellen Wohngebäudeversicherung nicht mitversichert, so können Sie es im Nachhinein in die Police mit aufnehmen lassen. Die Innenausstattung des Gartenhauses ist in der Regel über eine möglicherweise bestehende Hausratversicherung nicht mit abgedeckt. Aber auch hier gibt es oft die Möglichkeit, das Inventar über eine besondere Vereinbarung mit aufzunehmen.
Besitzen Sie hingegen ein Gartenhaus in einem Schrebergarten, so fällt dieses nicht unter den Versicherungsschutz der Wohngebäude- sowie Hausratversicherung. Kleingartenvereine bieten manchmal für ihre Pächter Versicherungen an. Hier ist wichtig sich zu informieren, was genau mitversichert ist. Hier ist es oft der Fall, dass Wertgegenstände nicht versichert sind, da diese nicht zum gewöhnlichen Mobiliar eines Gartenhäuschens zählen.
Um Ihr Gartenhaus richtig abzusichern, ist eine Gartenhausversicherung zu empfehlen. Sie ist eine Kombination aus einer Wohngebäude- und Hausratversicherung und ist mit verschiedenen Zusätzen erweiterbar.
Was leistet die Gartenhausversicherung und worauf sollte man achten?
Grundsätzlich schützt die Gartenhausversicherung Sie im Falle eines Schadens durch Brand, Sturm, Hagel, Einbruch oder Vandalismus. Bei Schäden durch Vandalismus ist wichtig zu wissen, dass nur Vandalismus im Zusammenhang mit einem Einbruch abgesichert ist. Das bedeutet, wenn die Tür nicht aufgebrochen wurde und Ihr Gartenhaus mit einem Graffiti beschmiert wurde, tragen Sie die Kosten für die Reinigung selbst.
Aber auch bei einem Schaden an Ihrem Gartenhaus durch einen umgestürzten Baum auf eigenem Grund gibt es einen Haken. Hier ist zunächst bei Vertragsabschluss darauf zu achten, ob der Neu- oder Zeitwert des Häuschens ersetzt wird. Für die Entsorgungskosten müssen sie allerdings selbst aufkommen, wenn in der Police nicht ausdrücklich die Übernahme der Bewegungs- und Schutzkosten erwähnt wurde.
Wichtig vor dem Abschluss ist es auch zu prüfen, ob draußen stehende Möbel, Gewächshäuser, Geräteschuppen und Pavillons mitversichert sind. In der Regel kann man diese Bestandteile durch Zusatzversicherungen für nur ein paar Euro erweitern. Achten Sie auch darauf, ob der Versicherer die Anbringung von besonderen Schlössern fordert. Wenn diese Forderung vertraglich festgelegt ist, es aber nicht zur Umsetzung kommt, haben Sie unter Umständen keinen Versicherungsschutz.
Der preisliche Aspekt
Eine Gartenhausversicherung ist schon ab ca. 40 € im Jahr erhältlich, welche zusätzlich noch durch einzelne Bausteine für wenige Euro erweiterbar ist. Die Deckungssumme für ein Gartenhaus liegt bei 5.000 €, sollte es z. B. durch Feuer zu einem Schaden kommen. Die in der Police enthaltene Hausratversicherung deckt Schäden bis 2.000 € ab.