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Die Grundfähigkeitsversicherung –
Wenn Ihnen die Gabe genommen wird Ihren Beruf auszuüben.
Wann greift die Grundfähigkeitsversicherung?
Wenn uns die elementarsten Fähigkeiten genommen werden, um unseren Beruf weiter auszuführen, kann das zu einer enormen Belastung werden. Eine Krankheit oder ein Unfall und plötzlich stehen wir ohne unser bisheriges Einkommen dar. Doch mit der richtigen Versicherung können Sie für den Notfall vorsorgen. Die Grundfähigkeitsversicherung ist eine gute Absicherung, wenn doch mal was passiert. Damit es kein finanzielles Desaster wird.
Die Grundfähigkeitsversicherung schützt Sie vor mehr als der Arbeitsunfähigkeit
Sie haben Talent! Das ist gut, denn oftmals sind es doch bestimmte Fähigkeiten, die uns gut in unserem Job machen und uns diesen erhalten. Aber was ist, wenn Ihr Beruf besondere feinmotorische Fähigkeiten verlangt, die Sie z.B. durch einen Unfall nicht mehr leisten können. Oder Ihr Job verlangt von Ihnen ein gewisses Maß an körperlicher Fitness, die Sie durch Krankheit oder Älterwerden nicht mehr aushalten können? Vielleicht sind es auch nur die Treppen, die Sie plötzlich nicht mehr steigen können. Oder die Fahrtüchtigkeit, auf die Sie in Ihrem Job angewiesen sind, die aber nicht mehr gegeben ist.
Hier greift die sogenannte Grundfähigkeitsversicherung. Eine Form der Risikoversicherung, die Ihnen bei Verlust bestimmter Grundfähigkeiten eine monatliche Rente auszahlt. Vor Allem kommt es bei einer Grundfähigkeitsversicherung nicht auf die Ursache des Unfalls an oder ob Sie arbeiten können. Oder gegebenenfalls eine andere Tätigkeit aufnehmen können. Es kommt ausschließlich auf die Auswirkungen an, welche die Krankheit auf Ihre jetzige Tätigkeit hat.
Zahlungsvoraussetzungen für eine Grundfähigkeitsversicherung
Bei Abschluss einer Police für Ihre Grundfähigkeiten wird im Vorfeld genau definiert welche Fähigkeiten betroffen sind. In der Regel werden die meisten Fähigkeiten von den Versicherungsanbietern in zwei Kategorien eingeteilt. Den sogenannten Fähigkeitskatalog. Kategorie A beinhaltet sensorische Fähigkeiten wie Sehen, Sprechen und die Nutzbarkeit der Hände.
Kategorie B enthält eine Mischung aus sensorischen und motorischen Fähigkeiten. Unter Anderem zählen dazu Hören, Arme bewegen, Gehen, Treppen steigen sowie Sitzen oder Knien. Bücken und Stehen, die Beweglichkeit der Arme und Objekte heben sowie Auto fahren werden ebenfalls berücksichtigt.
Sonderabsicherung bei Verlust von geistigen Fähigkeiten
Außerdem kommt bei manchen Anbietern, im Gegensatz zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung und Einkommensversicherung noch die Absicherung gegen den Verlust von geistigen Fähigkeiten hinzu. Dazu zählen der Verlust des Gedächtnisses oder Konzentrationsschwäche. Diese Punkte fallen Allerdings in den Katalog der Leistungsdefinition. Selbiger greift nur wenn Sie nach Verlust oder Einschränkung der Fähigkeiten unter die schlechtesten 10% der Durchschnittsbevölkerung fallen.
Den richtigen Anbieter für Ihre Bedürfnisse finden
Inzwischen lassen einige Anbieter einer Grundfähigkeitsversicherung die Kategorisierung auch wegfallen. Selbige bieten Ihnen eine Rente bereits bei dem Verlust einer der genannten Fähigkeiten an. Andere Anbieter wiederum achten auf die Katalogisierung und es ist ebenfalls wichtig das die Ihnen vorliegende Einschränkung Ihre Arbeit beeinträchtigt. Dementsprechend sollten Sie im Vorfeld wissen, welche Fähigkeiten besonders Relevant sind und auf dieser Basis den richtigen Anbieter für Sie wählen.
Vergleichen Sie unabhängig und kostenfrei durch unseren Tarifrechner die verschiedenen Angebote der Versicherungsanbieter. Und prüfen Sie, ob eine Zusatzversicherung zu einer bereits bestehenden Versicherung für Sie ausreicht oder Sie eine eigenständige Grundfähigkeitsversicherung abschließen sollten. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch für eine persönliche Beratung zur Verfügung.