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Kameraversicherung

So schützen Sie Ihr Equipment richtig

Die Kameraversicherung ist eine reine Sachversicherung, sie umfasst Foto-, Video-, Ton- und Audiotechnik. Auch Beleuchtung wie Scheinwerfer und Blitzgeräte können hier enthalten sein, ebenso wie das Kamerazubehör wie Objektive, Blenden, Koffer oder Taschen. Einige Versicherer schließen in ihren Policen auch Arbeitsmittel wie Laptops, Imagetanks, GPS-Logger und Speicherkarten in den Versicherungsschutz mit ein. Die meisten Gesellschaften bieten Ihnen individuelle Vereinbarungen an, um die Police möglichst passgenau für den jeweiligen Versicherungsnehmer zu gestalten.

Für wen eignet sich die Kameraversicherung?

Eine Kameraversicherung ist nicht nur für hauptberufliche Fotografen, sondern auch für Hobbyfotografen mit teurer Ausrüstung geeignet. Sie lohnt sich sobald der Wert der Ausrüstung in den vierstelligen Bereich steigt. Vor allem, wenn Sie gerne und viel reisen und Ihre wertvolle Kamera mitführen, ist es wichtig sie gut abzusichern.

Besonders für Berufsfotografen sind neben der Kameraversicherung auch eine Studioversicherung und eine Requisitenversicherung zu empfehlen. Die Studioversicherung umfasst das Inventar des Fotostudios, wie Möbel und Büroausstattung. Sie umfasst allerdings nicht die Fototechnik, daher kommt man hier um eine Kameraversicherung nicht umhin.

Wie kann ich meine Kamera absichern?

Sie haben verschiedene Möglichkeiten Ihre Kamera zu versichern. Einige Risiken können bereits durch die Hausratversicherung oder die Reisegepäckversicherung abgesichert werden.

Die Hausratversicherung bietet einen Basisschutz für Ihre Kameraausrüstung, die bei Schäden durch Brand, Diebstahl oder Wasserschäden aufkommt. Unter der Vereinbarung von Sonderkonditionen kann hier auch die Aufbewahrung im PKW, Wohnmobil oder Wohnwagen mitversichert werden. Hier ist jedoch zu beachten, dass die Technik uneinsichtig platziert wird, da sonst dem Versicherungsnehmer grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann. Auf Campingplätzen ist zu beachten, dass die meisten Versicherer diese ausschließen, sollten sie dennoch zahlen, dann maximal einen Wert in Höhe von 10 % des Neuwertes. Auf Reisen gilt meist kein Versicherungsschutz. Bei Schäden außerhalb des Hotelzimmers zahlt der Versicherer in 99 % der Fälle nicht. Für diesen Fall ist jedoch der Abschluss eines zusätzlichen Schutzbriefes für mobile Elektronik in der Hausratversicherung möglich, diese schließt auch die Kameraausrüstung mit ein.

Die Reisegepäckversicherung bietet Schutz auch außerhalb des Hotelzimmers, leistet jedoch maximal 50 % der Gesamtsumme. Hier wird kein Neuwert zugrunde gelegt, sondern der Zeitwert. Der Versicherungsschutz gilt nur für persönlich mitgeführtes Handgepäck. Schäden, die durch ein eigenes Missgeschick verursacht werden sind hier allerdings von der Leistung ausgeschlossen.

Eine gute Alternative ist eine Kameraversicherung, diese lohnt sich bereits, wenn der Wert Ihrer Kameraausrüstung 1.000 € übersteigt.

Was leistet die Kameraversicherung?

Auch in der Kameraversicherung selbst gibt es Unterschiede. Die beste Möglichkeit seine Kamera abzusichern ist eine Allgefahrendeckung, diese sichert alle Gefahren inklusive Diebstahl ab. Ausgenommen sind hier lediglich nicht kalkulierbare Risiken wie Krieg, höhere Gewalt und grobe Fahrlässigkeit. Der Versicherungsschutz umfasst neben eigenen Geräten auch Leihgeräte. Versichert sind in der Allgefahrendeckung alle in der Police angegebenen zu versichernden Geräte, dazu gehören nicht nur die Kameras, Objektive und Speicherkarten, sondern auch Koffer, Beleuchtung und Stative. Auch das Zerkratzen von Linsen und Unterwasserequipment ist hier mitversichert, Ausnahmen gibt es hier lediglich bei Filmen, Videobändern und Software auf Datenträgern. Der Versicherer zahlt ebenso bei Schäden durch eigene Ungeschicklichkeit, wie z. B. bei einem Sturz oder Bedienungsfehler. Alternativ zur Einzelabsicherung Ihrer Kamera haben Sie auch die Möglichkeit eine Pauschalversicherung abzuschließen, diese besteht aus einer festgelegten Gruppe von Sachen.

Grundsätzlich ist der Versicherungsschutz auch für die im PKW befindliche Kameraausrüstung gegeben, nachts sieht das Ganze schon anders aus. Jeder Versicherer handhabt die nächtliche Schutzregelung in PKWs anders. Während Versicherer A zwischen 22 und 6 Uhr Versicherungsschutz bietet, solange die Geräte nicht einsehbar sind, gewährt Versicherer B keinen Schutz. Versicherer C bietet zwar Schutz, allerdings mit Ausschluss von Cabrios, Anhängern, Motorrädern und Wassersportfahrzeugen.

Worauf sollte man beim Abschluss einer Kameraversicherung achten?

In jedem Fall sollten Sie die Rechnungen für Ihre Ausrüstung gut aufbewahren, nicht wegen dem Garantieschein, sondern zur Vorlage als Nachweis für Ihre Eigentumsrechte an den Ausrüstungsgegenständen.

Wichtig ist hier aber auch zu wissen, dass an Drohnen oder Koptern befestigte Kameras nicht unter den Versicherungsschutz fallen. Für diese ist eine separate Drohnenversicherung notwendig.

Der preisliche Aspekt

Eine günstige Kameraversicherung ist schon ab 10 € jährlich abzuschließen. Bei umfangreicheren Ausrüstungen setzt sich die Versicherungssumme aus dem Wert der Ausrüstungsgegenstände zusammen. Versichert werden die Objekte in der Regel zum heutigen Neuwert. Sollte das Modell nicht mehr erhältlich sein, so ist ein artgleiches Gerät zum Vergleich zu ziehen. Durch die Festlegung einer Selbstbeteiligung kann die Beitragsprämie niedrig gehalten werden. Einige Versicherer bieten beispielsweise eine Prämie in Höhe von 2 % des Neuwertes bei einer Selbstbeteiligung von 50 bis 250 € an.

Für Berufsfotografen mit eigenem Studio bietet sich hier die Vereinbarung einer Mischprämie an. Hierbei können feststehende Geräte günstiger versichert werden. Vor dem Abschluss sollte hier in jedem Fall eine Mindest- und Höchstversicherungssumme vereinbart werden.