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Als Bauherr sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, die Absicherung Ihrer Baustelle regelmäßig zu prüfen und Gefahrenquellen zu beseitigen. Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, kann es schnell zu Personen- oder Sachschäden kommen. Der Schadenersatz wird dabei immer an den Bauherren gestellt, deshalb ist es wichtig, dass Sie Ihre Bauhelfer im vorherein versichern.

Wie kann ich mich gegen Personenschäden an Baustellen absichern?

Eine Baustelle ist immer auch eine potentielle Gefahrenquelle. Baugeräte  und -materialien stehen auf dem Gelände, darum meist nur ein Bauzaun, der unbefugte Personen vom Betreten abhalten soll. Fällt beispielsweise durch einen Sturm das Baugerüst um und beschädigt damit in der Nähe parkende Autos und verletzt Personen, so haften hier nur in den wenigsten Fällen die Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherungen der Bauunternehmer.

Mit einer Bauherrenhaftpflichtversicherung können Sie sich gegen die anfallenden Kosten durch Schadensersatzforderungen schützen. Aber auch diese Versicherungen  entbinden Sie nicht von Ihrer Prüfpflicht für die Baustelle. Die Versicherung leistet aber in dem Fall, sollte sich beispielsweise jemand – egal ob Bauarbeiter oder eine andere Person – an einer falsch verlegten Elektroleitung verletzen.)

Sind meine Bauhelfer auch über die Bauherrenhaftpflicht abgesichert?

Oft ist es so, dass man, um Kosten zu sparen, Verwandte und Freunde mit ins Boot holt, damit diese beim Neubau helfen. Wichtig hierbei ist zu wissen, dass diese Personen nicht über die Bauherrenhaftpflichtversicherung mit abgesichert sind. Beschäftigen Sie Bauhelfer auf Ihrer Baustelle, müssen diese spätestens eine Woche nach Baubeginn bei der Bauberufsgenossenschaft (BauBG) angemeldet werden. Tun Sie dies nicht, müssen Sie mit Bußgeldstrafen rechnen. Mit der Leistung von Abgaben für geleistete Arbeitsstunden der Bauhelfer, sind diese Personen durch die BauBG abgesichert. Wem das nicht ausreicht, der kann eine zusätzliche Bauhelferversicherung abschließen.

Was ist die Bauhelfer-Versicherung?

Die Bauhelferversicherung ist eine Art Unfallversicherung für Familienmitglieder und Freunde des Versicherungsnehmers, die auf der Baustelle helfen. Abgesichert sein könnten hier u.a. folgende Punkte: Individualitätssumme, Todesfallleistung, Krankentagegeld, Bergungskosten etc.

Bei dieser Versicherung ist es möglich, sie mit oder ohne Namensnennung des Bauhelfers abzuschließen. Aber Achtung: Die Prämie ohne Namensnennung fällt oft höher aus. Wichtig ist außerdem zu wissen, dass der Ehegatte des Bauherren nicht unter den Versicherungsschutz der Bauhelferversicherung fällt.