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Bei einem Bauvorhaben kann einiges schief laufen. Kommt es zu baulichen Fehlern, so wird dies meist erst nach Jahren bemerkt, wie z.B., wenn wegen falscher oder fehlerhafter Dämmung Nässe in den Neubau zieht. Nur bei etwa jedem fünften Neubau werden bereits während der Bauphase Mängel festgestellt.  Die  Reparatur der Folgeschäden kann sehr schnell ins Geld gehen.

Kann man sich gegen Pfusch am Bau absichern?

Eine Versicherung für diesen Bereich gibt es in dem Sinne nicht. Man könnte meinen, dass eine private Rechtsschutzversicherung oder eine Rechtsschutzversicherung für Wohnungs- und Grundstücksrecht hier greift, doch falsch gedacht! Viele Versicherer schließen den Hausbau in ihren Verträgen explizit aus.

Auch die Bauleistungsversicherung leistet hier nicht, denn diese zahlt lediglich dann, wenn bereits erledigte Arbeiten auf der Baustelle, z.B. durch einen Wasserrohrbruch, zunichte gemacht werden. Abgesichert wären Sie in diesem Fall lediglich über den Bauunternehmer. Auch wenn dieser keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen haben sollte, enthaftet ihn dies somit nicht von Schadensersatzansprüchen.

Worauf sollte man bei Vertragsabschluss achten?

Wichtig beim Vertragsabschluss ist, dass die Leistungsbeschreibung möglichst präzise ist. Es ist daher immer empfehlenswert, den Vertrag vor der Unterzeichnung durch einen Anwalt prüfen zu lassen. Sie sollten unbedingt darauf achten, dass der Bauvertrag eine Gewährleistungspflicht und eine Mängelhaftung beinhaltet. Auch die Garantie sollte im Vertrag festgehalten sein, wie z. B. 10 Jahre.

Der Verbraucherschutz empfiehlt im Vertrag eine Fertigungs- und Gewährleistungsbürgschaft zu vereinbaren. Diese schützt Sie im Falle der Insolvenz des Bauunternehmers, da dessen Versicherung oder Bank an dieser Stelle für die Kosten zur Fertigstellung des Neubaus einspringt.

 

Lassen Sie sich von unseren Versicherungsexperten beraten, so sind Sie immer auf der sicheren Seite!