Vermögensschadenhaftpflicht

Spezialist für Hausverwaltungen in Deutschland.

1. Was kennzeichnet die Vermögensschadenhaftpflicht für Haus und Immobilienverwaltungen?

Für alle Immobilienverwaltungen, Hausverwaltungen und Verwaltungen von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG-Verwalter) wurde vom Gesetzgeber ab dem 1.8.2018 die Vermögensschadenhaftpflicht für Hausverwalter als Pflichtversicherung verbindlich vorgeschrieben. Gelegentlich wird die Vermögensschadenhaftpflicht für Hausverwalter auch als Berufshaftpflichtversicherung bezeichnet. Die Versicherungspflicht wurde in § 34c der Gewerbeordnung (GewO) festgeschrieben. Ohne den Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflicht wird entsprechenden Unternehmen seit dem 1. August 2018 keine Erlaubnis zur Ausübung einer Verwaltungstätigkeit im Immobilienbereich mehr erteilt. Die Versicherungspflicht gilt für alle Personen, die laut § 1 des Wohnungseigentumsgesetzes mit der Verwaltung gemeinschaftlichen Eigentums für mehrere Liegenschaften oder Wohnungsunternehmen befasst sind. Die Versicherungspflicht betrifft auch Unternehmen, die gemäß § 549 des Bürgerlichen Gesetzbuches im Auftrag Dritter zahlreiche Wohnungs-Mietverhältnisse verwalten. Mit der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung werden lediglich reine bzw. echte Vermögensschäden versichert. Als Grundbedingung für die Schadensübernahme gilt: Die Vermögensschäden müssen ohne eine Beteiligung von Sach- oder Personenschäden eingetreten sein. Im Gegensatz dazu versichert die Betriebshaftpflichtversicherung lediglich die Kosten für Personen- und Sachschäden. Im Vergleich mit den enormen finanziellen Risiken, denen Haus- und Immobilienverwaltungen unterliegen, sind die monatlichen Beiträge für die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung zumutbar niedrig.

2. Was gilt in diesem Sinne als echter Vermögensschaden?

Die mit der Police abgesicherten finanziellen Schäden dürfen nicht als Folge von Personen- oder Sachschäden eingetreten sein. Finanzielle Schäden dieser Art sind nicht durch eine normale Betriebshaftpflicht abgedeckt. Sie müssen folglich separat versichert werden. Die vom Gesetzgeber festgeschriebene Mindestversicherungssumme beträgt für jeden gemeldeten Schadensfall 500.000 Euro. Mehr als zweimal im Jahr darf die Versicherung von einer Immobilienverwaltung nicht in Anspruch genommen werden. Das bedeutet, dass jährlich nur die Kosten für zwei finanzielle Schadensfälle abgedeckt sind. Was gilt in diesem Zusammenhang als echter finanzieller Schaden ohne Beteiligung von Sach- oder Personenschäden? Folgende Beispiele illustrieren, was gemeint ist:

  • Kosten durch fehlerhafte Betriebskostenanrechnungen, die für die Mieter nachteilig sind
  • Kosten, die auf nicht termingerecht eingereichte Dokumente zurückzuführen sind
  • finanzielle Nachteile durch versehentlich gar nicht eingereichte Dokumente
  • verjährte Mietforderungen, die auf mangelnde Überwachung seitens der Hausverwaltung zurückzuführen sind
  • nicht beachtete Kündigungsfristen, die im Anschluss Folgekosten nach sich ziehen
  • oder nicht ausgeglichene Mietrückstände nach dem Auszug von Mietern wegen des nicht in Anspruch genommenen Vermieterpfandrechts.

 

3. Welche Vorteile bietet die Vermögensschadenhaftpflicht?

Vorteilhaft ist die gesetzlich vorgeschriebene Vermögensschadenhaftpflicht für Hausverwalter, weil sie Hausverwaltungen und Eigentümerverwaltungen vor finanziellen Schäden in beträchtlichem Umfang bewahrt. Eigene Nachlässigkeiten, mangelnder Überblick oder Fehler bei der Betriebskostenabrechnung können potenziell hohe finanzielle Verluste nach sich ziehen. Für diese Kosten müssten Hausverwaltungen, die als Einzelunternehmer tätig sind, mit ihrem Privatvermögen haften. Die Pflicht zur Vermögensschadenhaftpflicht für Hausverwalter ist insofern nachvollziehbar.

4. Was ist das Alleinstellungsmerkmal dieses Produkts?

Viele Hausverwaltungen sind für die Verwaltung zahlreicher Mietverhältnisse und Liegenschaften von Immobilieneigentümern zuständig. Trotz größter Sorgfalt passieren gelegentlich Fehler. Mieter werden durch Berechnungsfehler bei der Betriebskostenabrechnung benachteiligt. Sie wenden sich an den Mieterverein oder erheben Klage und verlangen Schadenersatz. Verstorbene oder ausgezogene Mieter hinterlassen Mietrückstände, die irgendwann nicht mehr eingeklagt werden können.

Für Versäumnisse, fehlerhafte Abrechnungen oder Pflichtverletzungen seitens der Hausverwaltung bestand bis August 2018 keine Versicherungspflicht. Für alle daraus entstehenden finanziellen Schäden musste die Hausverwaltung seinerzeit selbst einstehen. Da Hausverwaltungen jedoch im Namen Dritter tätig wurden, trugen sie das alleinige Risiko für Versehen, Fehler oder Versäumnisse. Angesichts zahlreicher Mietverhältnisse und Liegenschaften, die von solchen Verwaltungen zu überwachen sind, stehen potenziell hohe Schadensrisiken im Raum. Die daraus entstehenden Kosten sind heutzutage versichert.

Die 2018 eingeführte Vermögensschadenhaftpflicht für Hausverwalter ist eine Pflichtversicherung, welche die Kosten für berechtigte Schadenersatzansprüche übernimmt. Die Versicherung wehrt außerdem unberechtigte Schadenersatzansprüche ab. Zudem sind einige Eigenschäden ebenfalls mitversichert. Wie umfassend die finanziellen Risiken einer Hausverwaltung abgesichert werden, entscheidet die Hausverwaltung aufgrund einer internen Risikoanalyse. Der Mindest-Versicherungsbeitrag von zweimal 500.000 Euro kann gegebenenfalls erhöht werden. Zudem können durch Abschluss weiterer Zusatzbausteine weitere finanzielle Risiken abgesichert werden.

Schon zu spät ausgeführte Sanierungs- oder Wartungsarbeiten an einer Heizungsanlage in einer Wohnung oder einem Haus können einen oder mehrere Mieter zwingen, zeitweise in einem Hotel unterzukommen. In der Folge kann es zu Rechtsstreitigkeiten kommen. Diese können eine Hausverwaltung am Ende teuer zu stehen kommen. Solche unzumutbar hohen Risiken müssen laut dem Gesetzgeber versichert werden. Die Vermögensschadenhaftpflicht für Hausverwalter ist insofern ein Segen. Wir sind als Makler im Bereich Versicherungen tätig. Unser Portfolio umfasst alle Produkte auf dem deutschen Markt sowie interessante Sonderkonzepte.

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