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Wasserschaden durch undichte oder fehlende Silikonfugen:

Undichte oder fehlende Silikonverfugungen an Dusch- und Badewanne verursachen häufig Leitungswasserschäden im Bereich des Badezimmers.  Diese Fugen bezeichnet man auch als Wartungsfugen. Diese müssen regelmäßig überprüft werden – in der Regel spätestens alle zwei Jahre. Fällt Ihnen als Mieter einer Wohnung ein Riss oder eine lose Stelle an einer Silikonfuge auf, sollten Sie dies umgehend Ihrem Vermieter mitteilen. Durch solch kleine undichte Stellen in Nasszellen gelangt Leitungswasser schnell in die Zwischenräume, staut sich dort, sickert in Boden und Wände und verursacht dort einen Wasserschaden. Oftmals bemerkt man diese Schäden erst nach Jahren.

Was ist zu tun, wenn ich eine beschädigte Silikonfuge gefunden habe?

Haben Sie eine beschädigte Fuge an Ihrer Duschwanne entdeckt, heißt es nicht nur, diese so schnell als möglich zu ersetzen, sondern ggf. vorher zu prüfen, ob es bereits zu einem Wasserschaden durch undichte oder fehlende Silikonfugen gekommen ist. Für diesen Zweck haben Dusch- und Badewannen oftmals eine leicht zu lösende Fliese, durch die man den Raum unter der Wanne einsehen kann.  Aber auch, wenn noch kein Schaden entstanden ist, sollten Sie die Fugen nach Rücksprache mit Ihrem Vermieter entweder selbstständig oder von einem Fachmann erneuern lassen.

Was, wenn bereits ein Wasserschaden durch undichte oder fehlende Silikonfugen entstanden ist?

Ist es doch zu einem Schaden gekommen, so lässt sich derzeit noch über den Versicherungsschutz streiten. Es gibt verschiedenste Urteile in diesem Bereich. 2013 entschied das OLG Düsseldorf in einem solchen Fall folgendes:

„Gelangt Wasser durch undichte Silikonfugen in der Dusche ins Mauerwerk des Gebäudes, liegt kein Leitungswasserschaden in der Gebäudeversicherung vor. Es fehlt an einem bestimmungswidrigen Austritt von Leitungswasser, denn ausgetreten ist das Wasser bestimmungsgemäß durch den Duschkopf, es fehlt lediglich an einem bestimmungsgemäßen Ablauf.“
(Beschluss v. 25. Juli 2013; Az. I-4 U24/13)

Bereits viele Versicherer regulieren Schäden durch Feuchtigkeit nicht mehr. Der Versicherungsnehmer muss dann entstehende Kosten für die Erneuerung der Silikonfuge, die De- und Montage der Duschwanne und ggf. weiteren Folgeschäden selbst tragen.

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